Grundregeln für die Qualifikations- und Masters-Turniere

1. Spielsaison
  • zirka 3 Monate vor letzter Deutscher Meisterschaft bis zirka 3 Monate vor nächster Deutscher Meisterschaft (wird jede Saison genau bekannt gegeben)
2. Teilnahmeberechtigte Spieler/innen
  • grundsätzlich sollten alle Spieler/innen Mitglied in der BSG der meldenden und aus der Sparkassenorganisation (zzgl. Verbundpartner) stammenden Mannschaft sein, was beim Ausrichter anhand einer vom jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen unterschriebenen Spielerliste nachzuweisen ist (bei Deutschen Meisterschaften zwingend, bei Qualifikationsturnieren nur wenn das der Ausrichter in seiner Ausschreibung fordert)
  • existiert kein BSV o. ä. in einer Sparkasse / bei einem Verbundpartner, so kann diese Mannschaft trotzdem unter dem Namen ihrer Sparkasse antreten
  • falls "Gast-Spieler/innen" erforderlich sind (um überhaupt ein Team stellen zu können), sind diese alle mit Name, Geburtsdatum und Verein (inkl. Angabe der Spielebene) auf der Spielerliste auszuweisen
  • Spielklassenbeschränkung: Spieler/innen der 1. bis 3. Ligen eines Staates dürfen nur an Sparkassen-Turnieren teilnehmen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt in einem Unternehmen der Sparkassenorganisation oder eines Verbundpartners arbeiten oder lernen
3. Modus für alle Turniere
  • mindestens 3 Damen / mindestens 2 Männer auf dem Spielfeld, keine taktischen Doppelwechsel
  • der Turniermodus (Spielplan) wird jedem Ausrichter freigestellt, um ihn den vorhandenen Kapazitäten anpassen zu können (bei Deutschen Meisterschaften ist er vor Veröffentlichung kurz mit dem GM-Vorstand abzustimmen)
  • es sollten möglichst Vor- (ggf. auch Zwischen-) und Endrunden in Gruppen-Form (2 Sätze oder 2 Gewinnsätze) sowie Finalrunden (ggf. auch als Endrunde) in K.O.-Form (möglichst 2 Gewinnsätze) gespielt werden (Finale immer 2 Gewinnsätze)
4. Die Qualifikationsturniere
  • sind beim GM-Vorstand anzumelden und werden auf der GM-Homepage veröffentlicht
  • sollten sich terminlich möglichst nicht mit anderen Qualifikationsturnieren überschneiden (möglichst mindestens 4 Wochen Abstand; wenn sie geografisch weit auseinander liegen, sind auch 1 oder 2 Wochen o.k.)
  • für die Teilnahme an Qualifikationsturnieren werden folgende Punkte verteilt:
    • jeder Teilnehmer: 1 Punkt
    • Ausrichter: zusätzlich 3 Punkte
    • Turniersieger: zusätzlich 2 Punkte
    • 2. und 3. Platz: zusätzlich 1 Punkt
  • aus mehreren BSGs zusammengeschlossene Teams: ab 5 Spieler(inne)n einer BSG volle Punktzahl, ab 3 Spieler(inne)n halbe Punkte (und auch nur für zwei Teams)
  • von der Punktevergabe ausgenommen sind Gast-Mannschaften (außerhalb der Sparkassenorganisation oder deren Verbundpartner)
5. Deutsche Meisterschaften ("German Masters")
  • sollen mit mindestens 16 Mannschaften ausgetragen werden (angestrebt werden 24 Mannschaften)
  • folgende Mannschaften qualifizieren sich direkt:
    • der Ausrichter
    • der Ausrichter des vorangegangenen Jahres
    • der Ausrichter des Folgejahres (wegen Präsentation)
    • der Titelverteidiger
  • folgende Mannschaften qualifizieren sich über die Qualifikationspunkte:
    • die 10 punktbesten Mannschaften zu einem vorher festgelegten Stichtag (nach dem letzten Qualifikationsturnier zu den entsprechenden Meisterschaften)
    • nachrückende Mannschaften für die sich nicht angemeldeten Mannschaften (Stichtag wird vom Veranstalter festgelegt, gemäß Punkt 4. "Qualifikationsturniere")
  • Wildcards:
    • Der Ausrichter erhält 2 Wildcards plus eventuell zusätzliche freie Plätze nach der Punktequalifikation.
    • Der GM-Vorstand erhält 2 Wildcards.
6. Allgemeines
  • Nach den jeweiligen Deutschen Meisterschaften werden die gesammelten Qualifikationspunkte jeder Mannschaft (unabhängig von einer DM-Teilnahme) halbiert (und ggf. auf ganze Punkte aufgerundet).
  • Qualifikationspunkte von Mannschaften, die mehr als 3 Jahre an keinem Turnier (Qualifikationsturniere oder Deutschen Meisterschaften) teilgenommen haben, werden gelöscht.
  • Vor Beginn einer Saison können sich BSGs verschiedener Sparkassen zu regulären Teilnehmern zusammenschließen, wenn sie alleine keine Mannschaft mehr stellen können. Dieser Zusammenschluss muss vom GM-Vorstand genehmigt werden. Die Spielgemeinschaft gilt nur für eine Saison und muss danach erneut beantragt werden.
  • Der Vorstand behält sich vor, im Laufe einer Saison Änderungen durchzuführen, sollten die hier aufgelisteten Punkte zu maßgeblichen Verschlechterungen führen.
  • Verbesserungsvorschläge sind jederzeit herzlich willkommen!!!

Der GM-Vorstand

 

Aktualisiert: 21.10.2015